Neue Zukunft durch Weiterbildung
Psychische Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter
WEITERBILDUNG
für Fachkräfte im Kinder- und Jugendbereich
Psychische Auffälligkeiten und Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter haben in den letzten Jahren zugenommen. Pädagogische, psychosoziale und medizinische Fachkräfte stehen vor der Herausforderung, Auffälligkeiten fachlich einzuordnen, angemessen zu reagieren und Kinder sowie ihr soziales Umfeld professionell zu begleiten.
Welche Weiterbildung wird angeboten?
Das SIMKI-Projekt KIVEER beinhaltet ein praxisnahes, modular aufgebautes Weiterbildungsprogramm für Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
- Vermittlung von Grundlagenwissen über psychische Erkrankungen und deren Auswirkungen bei Kindern und Jugendlichen
- Erweiterung der Handlungskompetenz im Umgang mit psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen
- Kennenlernen von Präventionsmöglichkeiten
- Einblicke in Netzwerkarbeit
- Methoden zur eigenen Psychohygiene
An wen richtet sich das Angebot?
Angesprochen werden Fachkräfte, die insbesondere in diesen Bereichen tätig sind:
- Kindertageseinrichtungen und Horte
- Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Ambulante und stationäre Jugendhilfe
- Jugendämter
- Arztpraxen und Krankenhäuser im Kinder- und Jugendbereich
Nutzen Sie die Weiterbildung, um Ihre Kompetenzen im Umgang mit psychisch auffälligen Kindern und Jugendlichen zu erweitern.
Was leistet SIMKI?
Als staatlich anerkanntes Institut realisiert SIMKI seit mehr als 20 Jahren eine praxisnahe, wissenschaftlich fundierte und methodenübergreifende Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Sachsen. Profitieren Sie von unseren umfangreichen Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und in der Arbeit mit psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen.
Erster Kurs im Rahmen des Weiterbildungsprogramms KIVEER
Kurs KIVEER IFörderung
Das SIMKI-Programm KIVEER wird gefördert vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus-Richtlinie „Zukunft Berufliche Bildung”) und vom Freistaat Sachsen.
Kofinanziert von der
Europäischen Union
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch
Steuermittel auf der Grundlage des vom
Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.


